Wigger II.

Graf im thüringischen Raum

Wigger II. (* um 955; † nach 1009) ist mindestens von 997 bis 1009 als Graf im thüringischen Raum urkundlich bezeugt.[1]

Er war wohl ein Sohn des Markgrafen Wigger I., beerbte seinen Vater jedoch nur teilweise, so als Graf im Westergau (Germarmark) und im Weitagau. Die anderen großen Teile der Herrschaft des älteren Wigger wie die Mark Zeitz gingen an die Markgrafen Rikdag und Ekkehard I. von Meißen.

Wigger ließ 1009 den Erzbischof Willigis von Mainz eine von ihm gebaute Kirche in Dorla weihen und verfügte zu diesem Anlass, dass die Kirche und sein gesamter Allodbesitz in der Dorfmark Dorla nach seinem Tode dem Erzstift Mainz zufallen sollten.[1]

Nachkommen

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Der Name der Ehefrau Wiggers ist nicht bekannt.

  • Rugger I. (* um 980; † nach 1025), Graf in der Germarmark (1009–1025), Begründer des Hauses von Bilstein an der Werra
  • Erf (* um 982; † nach 1023), Graf in Thüringen
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Einzelnachweise

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  1. a b Hans Patze: Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen. S. 98 (manfred-hiebl.de): „Es ist nicht zu sagen, ob es noch dieser Wigger oder der als sein Sohn geltende Wigger II., der außerdem 997 bis 1001 bezeugt ist, war, der 987 die Kirche in Dorla mit allem, was er in dieser Mark besaß, dem Erzstift Mainz testamentarisch vermachte. Willigis weihte die Kirche, die eine der vier thüringischen Archidiakonatskirchen wurde.“
VorgängerAmtNachfolger
Wigger I.Graf in der Germarmark
981–1009
Rugger I.