Weckerlesbrünnle

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Weckerlesbrünnle ist ein vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 7. November 1983 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Bretten im Landkreis Karlsruhe.

Landschaftsschutzgebiet „Weckerlesbrünnle“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Bretten, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 24,6 ha
Kennung 2.15.031
WDPA-ID 325677
Geographische Lage 49° 3′ N, 8° 42′ OKoordinaten: 49° 2′ 57″ N, 8° 42′ 1″ O
Weckerlesbrünnle (Baden-Württemberg)
Weckerlesbrünnle (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 7. November 1983
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe

Lage und Beschreibung

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Das 24,6 ha große Landschaftsschutzgebiet liegt etwa 500 m nördlich von Bretten am Riedgraben. Naturräumlich gehört es zum Kraichgau.

Es umfasst eine für das Kraichgau typische kleinstrukturierte Kulturlandschaft mit Äckern, Wiesen, Weiden mit Feldgehölzen, Feldhecken und Streuobstbeständen. Auch der südöstliche Waldrand des Lehrwalds ist Teil des Schutzgebiets.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des durch Streuobstbestände mit extensiver Wiesennutzung, Heckenreihen, Feldrainen, Quellbereichen und Bachläufen geprägten Landschaftsteiles als ökologischer Ausgleichsraum für die umgebende Feldflur zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.“[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet "Weckerlesbrünnle" vom 7. November 1983 (Amtsblatt der Stadt Bretten vom 22.12.1983). Abgerufen am 18. Juni 2024.