Bei einem Wash Trade (nicht zu verwechseln mit einem Wash Sale) kauft und verkauft ein Investor gleichzeitig dasselbe Finanzinstrument. Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • um künstlich das Handelsvolumen zu erhöhen, damit der Eindruck entsteht, dass dieses Finanzinstrument begehrter ist als es tatsächlich der Fall ist;[1]
  • um künstlich Provisionszahlungen an Broker zu generieren, z. B. um diese für etwas zu bezahlen, was nicht an die Öffentlichkeit geraten soll. Dies geschah zum Beispiel innerhalb des Libor-Skandals;[2]
  • aus steuerlichen Gründen.

Wash Trades zur Marktmanipulation waren in Deutschland bis 2016 über § 20a WpHG verboten, seitdem sind sie gemäß Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung EU-weit untersagt.

Einzelnachweise

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  1. September 25, 1997 order regarding the Securities Exchange Act of 1934.
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 23. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fsa.gov.uk