Waffenregistergesetz

Gesetz in Deutschland

Das Waffenregistergesetz enthält die Bestimmungen zum Nationalen Waffenregister in Deutschland. Damit können Waffenbehörden den vollständigen Lebensweg von Waffen und wesentlichen Teile zurückverfolgen[1] und sich untereinander über die verarbeiteten Daten austauschen. Das Waffenregistergesetz wurde am 17. Februar 2020 erlassen und ersetzt das Nationale-Waffenregister-Gesetz mit Wirkung vom 1. September 2020. Waffenhersteller und Waffenhändler werden grundsätzlich verpflichtet, ihren Umgang mit Waffen den Behörden elektronisch anzuzeigen.

Basisdaten
Titel: Gesetz über das Nationale Waffenregister
Kurztitel: Waffenregistergesetz
Abkürzung: WaffRG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerberecht
Fundstellennachweis: 7133-6
Erlassen am: 17. Februar 2020
(BGBl. I S. 166, 184)
Inkrafttreten am: 1. September 2020
GESTA: B063
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/13839