In der formalen Logik ist eine „Oder-Verknüpfung“ entweder einschließend () oder ausschließend () definiert. In der Sprache gibt es keine solch klare Trennung. Die Konjunktion oder kann sowohl einschließend als auch ausschließend verwendet werden.

Beispiel (einschließend): „In der Wikipedia kannst du Artikel schreiben oder bebildern.“ Du kannst aber auch beides tun.
Beispiel (ausschließend): „Kopf oder Zahl?“ Der Befragte soll sich für eine von zwei Möglichkeiten entscheiden.

Möchte man die ausschließende Bedeutung betonen, also dass nur eine von beiden Möglichkeiten in Frage kommt, kann man die Formulierung entweder … oder verwenden:

Beispiel: „Ich möchte den Artikel entweder schreiben oder bebildern“. Beides zusammen wäre mir zuviel.

Möchte man hingegen die einschließende Bedeutung betonen, kann man dies durch und/oder (ohne Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich) tun:

Beispiel: „Ich werde den Artikel schreiben und/oder bebildern“. In jedem Fall tue ich eines von beidem, vielleicht auch beides.

Notwendig sind solche Betonungen allerdings nur, wenn die ein- oder ausschließende Bedeutung nicht bereits aus dem Kontext hervorgeht.