Vicarius
Als Vicarius (Plural Vicarii) wurde im Römischen Reich ein Stellvertreter insbesondere eines Offiziers oder Beamten bezeichnet. Der deutsche Begriff Vikar leitet sich davon ab.
Das Wort erscheint schon bei Marcus Tullius Cicero und Titus Livius. Die Funktion eines Vicarius fand vor allem ab dem 3. Jahrhundert, in der Spätantike, Verbreitung. Verbreitet waren Vicarii aus dem Ritterstand als Stellvertreter für senatorische Statthalter. Die bekanntesten Vicarii waren die Stellvertreter der spätantiken Prätorianerpräfekten, denen jeweils eine Dioecesis unterstand, in der sie insbesondere die Gerichtsbarkeit ausübten.
Auch Sklaven konnten einen Vicarius genannten Stellvertreter besitzen, einen Untersklaven, den sie aus ihrem eigenen Vermögen (peculium) erworben hatten. Der Hauptsklave wurde in diesem Fall als ordinarius bezeichnet.[1]
Literatur
Bearbeiten- Laurent J. Cases: Stellvertretung II (vicarius). In: Reallexikon für Antike und Christentum. Band 31, Hiersemann, Stuttgart 2023, ISBN 978-3-7772-2307-0, Sp. 34–46.
- Adolf Lippold: Vicarius. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 5, Stuttgart 1975, Sp. 1254 f.
- Karl Schneider: Vicarius. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band VIII A,2, Stuttgart 1958, Sp. 2015–2053.
- Egon Weiß: Sklaven. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band III A,1, Stuttgart 1927, Sp. 551–555.