Verordnung (EU) 2015/760 (ELTIF)
Die Verordnung (EU) 2015/760 ELTIF, Langname Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds, ist eine EU-Verordnung, die den Rechtsrahmen für europäische langfristige Investmentfonds festlegt.
Verordnung (EU) 2015/760 | |
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Titel: | Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
Europäische langfristige Investmentfonds |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftspolitik der Europäischen Union |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Art. 114 |
Anzuwenden ab: | 9. Dezember 2015 |
Fundstelle: | ABl. L 123, 19. Mai 2015, S. 98–122 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Über die Abkürzung ELTIF für die englische Bezeichnung European long-term investment funds hat auch die Kurzbezeichnung ELTIF bzw. ELTIF-Verordnung weite Verbreitung innerhalb der deutschen Finanzbranche gefunden.
Die Idee der EU war, mehr Marktteilnehmern den Zugang zu Investitionen in Infrastrukturprojekte sowie in außerbörslich gehandelten Unternehmensbeteiligungen zu ermöglichen.
Aufbau der Verordnung
BearbeitenDer Rechtsakt besteht aus 7 Kapiteln, die 38 Artikel umfassen:
- Allgemeine Bestimmungen
- Verpflichtungen in Bezug auf die Anlagepolitik von ELTIF
- Rücknahme von, Handel mit und Ausgabe von Anteilen an einem ELTIF sowie Ertragsausschüttung und Kapitalrückzahlung
- Transparenzanforderungen
- Vertrieb von Anteilen an ELTIF
- Aufsicht
- Schlussbestimmungen
Marktentwicklung
BearbeitenBis 2022 wurden lediglich 23 ELTIFs aufgelegt[1]. Die aktuell zugelassenen ELTIFs können bei der ESMA eingesehen werden[2].
Nachdem die EU-Kommission erkannt hatte, dass die Entwicklung der ELTIFs schleppend verlief, hat sie im November 2021 umfangreiche Änderungen vorgeschlagen[3]: „Mit der heute vorgelegten Überarbeitung wird die Attraktivität europäischer langfristiger Investmentfonds für Anleger erhöht und ihre Rolle als ergänzende Finanzierungsquelle für EU-Unternehmen gestärkt. Außerdem wird es Kleinanlegern erleichtert, in solche Investmentfonds zu investieren, insbesondere durch die Abschaffung der Mindestinvestitionsschwelle von 10.000 Euro bei gleichzeitiger Gewährleistung eines starken Anlegerschutzes.“
Durch die „ELTIF 2.0“-Reform bzw. „ELTIF-Novellierung“, die durch die Verordnung (EU) 2023/606 vom 15. März 2023[4] erfolgte, wurden die Rahmenbedingungen erheblich gelockert, so dass per 30. Juni 2024 mittlerweile 126 ELTIFs[5] existieren.
Land Aufsicht ELTIFs Luxemburg Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) 84 Frankreich Autorité des marchés financiers (AMF) 20 Italien Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) 13 Irland Central Bank of Ireland 7 Spanien Comision Nacional del Mercado de Valores (CNMV) 2
Am 19. Juli 2024 hat die Europäische Kommission die finale Version des RTS veröffentlicht, der u. a. Details zu Haltedauern, Kündigungsfristen, Liquiditäts-Management und LMTs (liquidity management tools) enthält.[6] Es wird erwartet, dass der RTS im Oktober 2024 vom europäischen Parlament angenommen und anschließend veröffentlicht werden wird.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Europäische ELTIF-Studie vom 24.03.2023. Abgerufen am 16. November 2023.
- ↑ Register of authorised European long-term investment funds (ELTIFs). Abgerufen am 31. Dezember 2023 (englisch).
- ↑ Kapitalmarktunion: Kommission möchte europäische Kapitalmärkte stärken. Abgerufen am 16. November 2023.
- ↑ Verordnung (EU) 2023/606 zur Änderung der ELTIF-Verordnung. Abgerufen am 16. November 2023.
- ↑ Register of authorised European long-term investment funds (ELTIFs). Abgerufen am 17. August 2024 (englisch).
- ↑ Europäische Kommission - Finale Version des RTS. Abgerufen am 17. August 2024.