Verkehrsleistungsgesetz

deutsches Gesetz aus dem Jahr 2004

Das Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG) ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2004, das für alle Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen gilt und sie im Fall des Notstandes zur Bereitstellung von Transportleistungen oder Verkehrsmitteln verpflichtet.[1]

Basisdaten
Titel: Verkehrsleistungsgesetz
Abkürzung: VerkLG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gefahrenabwehr
Erlassen am: 23. Juli 2004
(BGBl. I S. 1865)
Inkrafttreten am: 29. Juli 2004
Letzte Änderung durch: Art. 15 G vom 26. Juli 2016
(BGBl. I S. 1843)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit Inkrafttreten des VerkLG wurde §10 des Seeaufgabengesetzes und die Verordnung über die Beförderungsleistungen durch Seeschiffe in wirtschaftlichen Krisenlagen aufgehoben.

Bedeutung Bearbeiten

Das Verkehrsleistungsgesetz dient zusammen mit weiteren Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen der Vorsorge für innere und äußere Notfälle.

Einzelnachweise Bearbeiten