vPvB-Stoff
chemischer Stoff
Ein vPvB-Stoff ist ein chemischer Stoff, der sehr persistent (very persistent, vP) und sehr bioakkumulativ (very bioaccumulative, vB) ist, gemäß den Kriterien im Anhang XIII der REACH-Verordnung nach Artikel 57e.[1] In der schweizerischen Chemikalienverordnung wird im Artikel 4 auf die REACH-Verordnung verwiesen.[2]
Definition
BearbeitenFolgende Kriterien für die Persistenz und für das Bioakkumulationspotential müssen erfüllt sein:[1]
Persistenz (vP) | Bioakkumulation (vB) | |
---|---|---|
Kriterien (oder-verknüpft) |
Halbwertzeit: • in Meer- oder Süßwasser oder Flussmündungen > 60 Tage • in Meer- oder Süßwasser- oder Flussmündungssediment > 180 Tage • im Boden > 180 Tage |
BCF > 5000 |
Stoffe, die diese Kriterien erfüllen, können in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe und später ggf. in den Anhang XIV von REACH (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgenommen werden.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Was sind PBT/vPvB-Stoffe? – Umweltbundesamt
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b REACH-Verordnung (PDF), konsolidierte Fassung, Artikel 57d bzw. Anhang XIII.
- ↑ Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV), Artikel 4.