Upstream-Emissionen sind sämtliche Treibhausgas-Emissionen, die entstehen, bevor der Raffinerierohstoff (z. B. konventionelles Rohöl, Naturbitumen, Ölschiefer) in die Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangt, in der bestimmte Kraftstoffe hergestellt werden.

Um deren Minderung (UER) zu bestimmen, werden sie mit der hypothetischen Menge der Upstream-Emissionen (den Referenzfallemissionen) verglichen, die ohne ein Projekt zur Minderung entstanden wäre.[1] Die Minderung wird nach normierten Grundsätzen ermittelt.[2]

Ab 2020 können Upstream-Emissionsminderungen, die in einem Jahr erreicht worden sind, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen angerechnet werden.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. § 2 der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung vom 22. Januar 2018 (BGBl. I S. 169, 170)
  2. DIN EN ISO 14064, Ausgabe Mai 2012, DIN EN ISO 14065, Ausgabe Juli 2013, und ISO 14066, Ausgabe April 2011