Unterfangung

Sicherung eines Gebäudes gegen Abrutschen oder Setzung bei Erdarbeiten

Als Unterfangung bezeichnet man im Bauwesen die Sicherung eines Gebäudes gegen Abrutschen oder Setzung bei Erdarbeiten unterhalb seiner Fundamente.

Anwendung

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Bei direkt neben oder nahe einem bestehenden Bauwerk hergestellten Baugruben kann es erforderlich werden, Fundamente bis unter ihre Fundamentunterkante freizulegen. In solchen Fällen oder bei nachträglich unter ein Gebäude gebauten Kellergeschossen müssen die vorhandenen Fundamente unterfangen werden um Rissbildung durch Setzungen oder das Abrutschen des Gebäudes in die Baugrube zu vermeiden.[1][2]

Sofern keine Spezialtiefbauverfahren eingesetzt werden, dürfen solche Arbeiten nur bei Streifenfundamenten abschnittweise nach den Vorgaben der DIN 4123 ausgeführt werden und benötigen einen Standsicherheitsnachweis für den Endzustand der durchgeführten Unterfangung. In Einzelfällen auch für Zwischenbauzustände.[2]

Ausführung

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Die Ausschachtung wird zunächst nur bis zur Bodenaushubgrenze gemäß DIN 4123 mindestens 50 cm oberhalb des Fundamentes ausgeführt. Danach werden Gräben abschnittsweise nicht breiter als 1,25 m bis in die erforderliche Tiefe gegraben. Direkt im Anschluss wird eine Unterfangungswand hergestellt. Erst danach wird der nächste Abschnitt freigelegt. Zwischen zeitgleich ausgeführten Abschnitten muss immer die 3-fache Abschnittsbreite als Abstand eingehalten werden. Nach Fertigstellung der Unterfangung kann die Baugrube auf die gewünschte Tiefe ausgeschachtet werden.[1][2] Die Unterfangung muss mindestens 50 cm tiefer als der geplante neue Aushub geführt werden.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b Ulrich Smoltczyk: Grundbau-Taschenbuch, Teil 2: Geotechnische Verfahren. 6. Auflage. John Wiley & Sons, 2001, ISBN 978-3-433-01446-2, S. 97 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. a b c Gründungen neben Fundamenten Unterfangungen, Stand 07/2017. (PDF) BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, abgerufen am 8. März 2021 (4/2016).