Unsere gute Stadt war ein Prädikat, das der württembergische König Städten verlieh. Die Auszeichnung erfolgte am 26. Januar 1811 durch König Friedrich I. an folgende Städte des Königreichs:

Nach der Verfassung vom 25. September 1819, die unter König Wilhelm I. erlassen wurde, durften diese Städte je einen Abgeordneten in die Zweite Kammer der Landstände entsenden.

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