Ukas
Erlass eines Monarchen, Patriarchen oder Regierungschefs
Als Ukas ([ˈuː.kas], kyrillisch указ) ( ) wird in mehreren Staaten Ost- und Südosteuropas ein Monarchen-, Regierungs- oder Präsidentenerlass mit Gesetzeskraft bezeichnet.

Ukas Nr. 1122 vom 26. Juli 2008: Ernennung Sergei Iwanowitsch Kisljaks zum russischen Botschafter in den USA
Russland bzw. SowjetunionBearbeiten
Ein Ukas war im Zarentum Russland und im Russischen Kaiserreich ein Erlass der zaristischen und kaiserlichen Regierung bzw. der orthodoxen Kirchenführung (Patriarch) mit Gesetzeskraft. Vergleichbar sind die Begriffe Edikt und Dekret.
Nach der Oktoberrevolution wurden in der Sowjetunion regierungsamtliche Erlasse Dekret (декрет) genannt, spezielle Erlasse Ukas.
Nach der Verfassung der Russischen Föderation von 1993 ist ein Ukas ein Dekret des Präsidenten mit Gesetzeskraft, kann aber bestehende Gesetze nicht außer Kraft setzen, sofern er nicht von der Duma gebilligt wurde.
LiteraturBearbeiten
- A. Gorkin u. a.: Populjarny juriditscheski enziklopeditscheski slowar. In: Bolschaja rossijskaja enziklopedija. Moskau 2001, ISBN 978-5-7905-1099-1, S. 742–743 (russisch).
WeblinksBearbeiten
Wiktionary: Ukas – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen