Topf-Konservierungsmittel sind nach dem Chemikalienrecht der EU und der Schweiz Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.[1][2][3][4]

Dazu gehören:

„6.01 Konservierungsmittel für Wasch- und Reinigungsmittel. Biozidprodukte zur Konservierung von Reinigungsmitteln für den Haushalt oder für industrielle Verwendung, zur Konservierung von Wasch- oder Abwaschmitteln oder von Flüssigseifen.“

„6.02 Sonstige Topf-Konservierungsmittel. Zur Konservierung aller übrigen chemischen Produkte: Farben, Klebstoffe, Schmiermittel, Treibstoffe, Enzymlösungen, Betonzusätze usw.“[5]

Quellen Bearbeiten

  1. Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.
  2. Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung – ChemBiozidMeldeV). (PDF; 46 kB) Bundesumweltministerium, 14. Juni 2011, abgerufen am 24. Juni 2018.
  3. SR: 813.12 – Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP), Anhang 10
  4. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.
  5. Erläuterungen zum Gesuch um Zulassung ZN für ein Biozidprodukt (Memento vom 12. Januar 2016 im Internet Archive).