Als Teilbegriff wird (vor allem in philosophischen Texten) ein Begriff bezeichnet, der eine Komponente oder ein Merkmal innerhalb eines komplexeren Begriffes darstellt.

Zum Beispiel ist ein klassisches Verfahren zur Definition eines Begriffs die Angabe der nächsten übergeordneten Klasse (genus proximum) zusammen mit der Angabe, was den Unterschied zu anderen Begriffen in derselben Klasse bildet (differentia specifica); etwa: „Der Mensch ist ein Zweibeiner ohne Federn“. Die beiden Komponenten „zweibeinig“ und „ohne Federn“, die in der Definition zusammenwirken, könnten als Teilbegriffe zum Begriff „Mensch“ bezeichnet werden (wenn man ihn so definieren möchte).[1][2]

Die Bezeichnung Teilbegriff begegnet eher nicht in der Fachsprache der Sprachwissenschaft bzw. lexikalischen Semantik, wo Klassifikationen von Begriffsbeziehungen vorgenommen werden. Insbesondere bezieht sich Teilbegriff normalerweise nicht auf den Fall von Teil-Ganzes-Beziehungen wie etwa in „Deutschland ist ein Teil von Europa“. Begriffe in so einer Beziehung werden in der Sprachwissenschaft als Meronyme bezeichnet.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Christoph Asmuth: Begriff. Begriffsoptimismus und Begriffsskepsis in der klassischen deutschen Philosophie. In: Annika Hand, Christian Bermes, Ulrich Dierse (Hg.): Schlüsselbegriffe der Philosophie des 19. Jahrhunderts. ( = Archiv für Begriffsgeschichte). Felix Meiner Verlag, Hamburg 2015. S. 7–38. — Zu „Teilbegriff“ kurz auf S. 14
  2. Einführende Erläuterung in: Wolfgang Stock: Begriffe und semantische Relationen in der Wissensrepräsentation. (PDF; 831 kB) Information – Wissenschaft und Praxis, 60(8), 2009, S. 403–420.