Ein Tafelpapier ist im Bankwesen ein Wertpapier, das sich der Bankkunde effektiv aushändigen lässt und selbst verwahrt oder in ein Bankschließfach (geschlossenes Depot) einliefert. Tafelpapiere sind also stets Inhaberpapiere.[1] Geschäfte mit Tafelpapieren sind Tafelgeschäfte, allerdings ist dieser Geschäftsbegriff nicht auf den Handel von Tafelpapieren beschränkt, sondern umfasst beispielsweise auch Geschäfte mit Sorten oder mit Edelmetallen wie Gold.

Effekten werden heute ganz überwiegend im Wege der Girosammelverwahrung oder des Wertrechts gehandelt, also stückelos auf Wertpapierdepots verbucht. Deshalb bilden physisch lieferbare Wertpapierurkunden die Ausnahme.

Für Informationen insbesondere zu Rechtsfragen siehe Tafelgeschäft.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Philipp Berger: Tafelpapier. In: godmode-trader.de. 1. September 2014, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. April 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.godmode-trader.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)