Suchscheinwerfer

Typ von Scheinwerfern

Suchscheinwerfer sind mit besonders leuchtstarken Lampen ausgestattete Scheinwerfer, die zivil und militärisch Anwendung finden.

Suchscheinwerfer an einem Fahrgestell während des Ersten Weltkriegs
Zwei ausgestellte Suchscheinwerfer aus dem Zweiten Weltkrieg
Englische 24-Zoll-Suchscheinwerfer im Einsatz (April 1918)

Beschreibung Bearbeiten

Der zivile Einsatz von Suchscheinwerfern findet meist bei Zoll oder Küstenwache statt, wo sie zum Aufspüren z. B. von Schmugglern oder in Seenot geratenen Personen verwendet werden.

Im militärischen Bereich werden Suchscheinwerfer vor allem von Artillerie und Marine als probates Mittel zum Aufspüren von feindlichen Flugzeugen oder Luftschiffen genutzt. Zumeist sind sie an die Flak-Einheiten gekoppelt. Umgekehrt haben bzw. hatten einige Militärflugzeuge Suchscheinwerfer, z. B. um aufgetauchte U-Boote auch bei Dämmerung bzw. Dunkelheit sehen (und angreifen) zu können, siehe Leigh light und Turbinlite.

An Kraftfahrzeugen sind Suchscheinwerfer schwenkbar angebracht, damit gesuchte Objekte wie zum Beispiel Hausnummern oder Wegweiser angeleuchtet werden können, die vom Licht der feststehenden Scheinwerfer nicht erfasst werden. Suchscheinwerfer dürfen an Kraftfahrzeugen nur temporär und nicht zur dauernden Ausleuchtung der Fahrbahn eingesetzt werden.[1] Die elektrische Leistung ist in Deutschland auf 35 W begrenzt. Zudem müssen bei Betrieb des Suchscheinwerfers die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mit eingeschaltet werden.[2]

Literatur Bearbeiten

  • FM 4-111 Coast Artillery Field Manual, Antiaircraft Artillery, Position Finding and Control, Antiaircraft Search-lights (US War Department, 1940)

Weblinks Bearbeiten

Commons: Suchscheinwerfer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Suchscheinwerfer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. M. Peter: Der Kraftwagen. Verlag Richard Carl Schmidt & Co Berlin W62, 14. Auflage 1942, S. 942.
  2. Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin: StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten. Abgerufen am 18. August 2017.