Steinebrunn und Neuruppersdorf

Grundherrschaft im Erzherzogtum Österreich unter der Enns

Die Herrschaft Steinebrunn und Neuruppersdorf war eine Grundherrschaft im Viertel unter dem Manhartsberg im Erzherzogtum Österreich unter der Enns, dem heutigen Niederösterreich.

Ausdehnung

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Die Herrschaft umfasste zuletzt die Ortsobrigkeit über Drasenhofen, Steinebrunn, Fünfkirchen, Neuruppersdorf, Kleinschweinwart, Stützenhofen und Zlabern.[1] Der Sitz der Verwaltung befand sich im Schloss Fünfkirchen.

Geschichte

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Letzter Inhaber der Familienfideikommissherrschaft war der k.k. Kämmerer Otto Graf von Fünfkirchen (1800–1872), bis diese mit den Reformen 1848/1849 aufgelöst wurde.

Einzelnachweise

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  1. Carl von Gochnat: Nieder-Oesterreichischer Dominien-Schematismus für das Jahr 1848. [Ein Handbuch des ganzen Personalstandes von den sämmtlichen Dominien in Oesterreich unter der Ens (etc.).] Verlag bei Edlen von Schmidbauer und Holzwarth, Wien 1848, S. 157 (Scan in der Google-Buchsuche).