Standespolitik bezeichnet die Interessenvertretung für einen bestimmten Berufsstand, in der Regel der Ärzte, Zahnärzte oder sonstiger Heilberufe.

Definition Bearbeiten

Es existiert keine Legaldefinition für den Begriff der Standespolitik. Hierunter kann grundsätzlich die Summe aller Maßnahmen verstanden werden, die die Qualität der Arbeitsbedingungen gewährleisten.[1] Diese Definition beinhaltet sowohl Lobbyarbeit, z. B. für eine als günstig empfundene Gesundheitspolitik als auch die Auseinandersetzung innerhalb des Berufsstandes zur Entwicklung standesrechtlicher Regelungen. Wesentliches Mittel der Standespolitik ist die Öffentlichkeitsarbeit.[2]

Organisationen Bearbeiten

Üblicherweise wird die Standespolitik in berufsständischen Vereinigungen organisiert. Hierzu gehören die Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Aufgaben in Form einer Selbstverwaltung ausüben, sowie Vereine und Fachverbände.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Roderich Fellner, "Die standespolitische Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Österreich"@1@2Vorlage:Toter Link/resources.metapress.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. in: Spektrum der Augenheilkunde, Heft 23, 2009.
  2. Vgl. auch die Zielsetzungen der schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO: "Wer ist die SSO?", in: dentarena Nr. 1, März 2011, S. 6–7.