Staatsangehörigkeit der Republika Srpska

Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska (serbisch: Држављанству Републике Српске, Državljanstvo Republike Srpske) ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republika Srpska, die in der Verfassung der Republika Srpska[1] und im Gesetz der Staatsangehörigkeit der Republika Srpska[2] geregelt ist.

Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit

Erwerb der Staatsangehörigkeit Bearbeiten

Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska erhält man nach Artikel 5 des Gesetzes der Staatsangehörigkeit:

  • durch Abstammung (ius sanguinis)
  • durch Geburt auf dem Gebiet der Republika Srpska (ius soli)
  • durch Adoption
  • durch Einbürgerung

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verfassung der Republika Srpska
  2. Gesetz der Staatsangehörigkeit der Republika Srpska