Shinjū

Form des Suizides in Japan

Shinjū (jap. 心中, dt. etwa: „in jemandes Herzen“), auch Jōshi (情死, dt. etwa „Liebestod“), bezeichnet in Japan den gemeinsamen Suizid zweier Liebender, die keine andere Möglichkeit sehen, weiterhin vereint zu bleiben. Der Begriff wird seit dem 17. Jahrhundert synonym zu Shinjūshi (心中死; mit zusätzlich , dt. „Tod“) gebraucht, die gemeinsame Selbsttötung als äußerster Demonstration gegenseitiger Treue. Im Gegensatz zum Seppuku ist Shinjū nicht streng ritualisiert.

Kulturelle Bedeutung Bearbeiten

Shinjū gilt in der japanischen Kunst, in Theater und Literatur als höchst romantischer Tod und nicht unbedingt als beklagenswertes Ende einer Tragödie. Das Bunraku-Stück Sonezaki Shinjū („Liebestod bei Sonezaki“) von Chikamatsu Monzaemon ist eines von vielen japanischen Puppentheaterstücken, die das Motiv des Shinjū verwenden. Die Geschichte wurde 1981 unter demselben Titel verfilmt (englisch: „The Love Suicides at Sonezaki“).[1]

Rechtsfragen Bearbeiten

Der Oberste Gerichtshof Japans hatte 1958 einen Fall (Shōwa 31 [a] 2220) zu entscheiden,[2] in dem einer der Beteiligten die Bereitschaft zum gemeinsamen Suizid nur vorgetäuscht hatte. Nachdem er seiner Partnerin zuerst das Gift gereicht hatte, unterließ er, wie von vornherein beabsichtigt, dieser in den Tod zu folgen. Dies wurde in allen drei Instanzen nicht nur als weniger schwerwiegende Beihilfe zum Selbstmord, sondern als Totschlag gewertet und der Täter zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Literatur Bearbeiten

  • Steven Heine: Tragedy and Salvation in the Floating World: Chikamatsu's Double Suicide Drama as Millenarian Discourse. In: The Journal of Asian Studies, Jg. 53, Nr. 2, 1994, S. 367–393.
  • Yoshitomo Takahashi, Douglas Berger: Cultural Dynamics and the Unconscious in Suicide in Japan. In: Antoon A. Leenaars, David Lester (Hrsg.): Suicide and the Unconscious. Jason Aronson, Northvale 1996, ISBN 1-56821-724-2, S. 248–258 (japanpsychiatrist.com).

Quellen Bearbeiten

  1. Sonezaki Shinjū, german.imdb.com
  2. 昭和31(あ)2220. Oberster Gerichtshof, abgerufen am 22. August 2014 (japanisch).

Weblinks Bearbeiten