Sechserbrücke

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Ein umgangssprachlich als Sechserbrücke bezeichnetes Bauwerk ist eine Brücke, für deren Benutzung die Passanten einen Brückenzoll entrichten mussten. Das war zur Bauzeit ein halber Groschen oder sechs Pfennige für einen Fußgänger, später auch nur fünf Pfennige. Mit den Einnahmen erfolgte eine Refinanzierung der Bau- und Unterhaltskosten.

Solche Sechserbrücken sind bekannt in