Das Ruhrreinhaltungsgesetz vom 5. Juni 1913 wurde als Rechtsgrundlage für eine Abwasserklärung an der Ruhr geschaffen.[1] Grundlage war eine Studie von Karl Imhoff zur Reinhaltung der Ruhr.[2]

Es datiert auf den gleichen Tag wie das Ruhrtalsperrengesetz und wurde im preußischen Gesetzblatt veröffentlicht (PrGS. 1913 Nr. 30 S. 305; PrGS. NW. 1961 Sonderband S. 210). Durch das „Gesetz über den Ruhrverband (Ruhrverbandsgesetz - RuhrVG -)“ vom 7. Februar 1990 (GV. NW. S. 178) wurden das Ruhrreinhaltungsgesetz und das Ruhrtalsperrengesetz zum 1. Juli 1990 ersetzt.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Entwurf und Begründung zu einem Gesetz über den Verband zur Reinhaltung der Ruhr. C. W. Haarfeld, Essen 1912 (uni-duesseldorf.de).
  2. Karl Imhoff: Die Reinhaltung der Ruhr. Bearbeitet im Auftrag des Herrn Regierungspräsidenten von Bake in Arnsberg. C. W. Haarfeld, Essen 1910.

Literatur Bearbeiten

  • Thomas Kluge, Engelbert Schramm: Wassernöte. Zur Geschichte des Trinkwassers. 2. Auflage. Volksblatt, Köln 1988.
  • Christian Eiden: Versorgungswirtschaft als regionale Organisation. Die Wasserversorgung Berlins und des Ruhrgebietes zwischen 1850 und 1930. Klartext, Essen 2006.

Weblinks Bearbeiten