Das Ruhrreinhaltungsgesetz vom 5. Juni 1913 wurde als Rechtsgrundlage für eine Abwasserklärung an der Ruhr geschaffen.[1] Grundlage war eine Studie von Karl Imhoff zur Reinhaltung der Ruhr.[2]

Es datiert auf den gleichen Tag wie das Ruhrtalsperrengesetz und wurde im preußischen Gesetzblatt veröffentlicht (PrGS. 1913 Nr. 30 S. 305; PrGS. NW. 1961 Sonderband S. 210). Durch das „Gesetz über den Ruhrverband (Ruhrverbandsgesetz - RuhrVG -)“ vom 7. Februar 1990 (GV. NW. S. 178) wurden das Ruhrreinhaltungsgesetz und das Ruhrtalsperrengesetz zum 1. Juli 1990 ersetzt.

Einzelnachweise

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  1. Entwurf und Begründung zu einem Gesetz über den Verband zur Reinhaltung der Ruhr. C. W. Haarfeld, Essen 1912 (uni-duesseldorf.de).
  2. Karl Imhoff: Die Reinhaltung der Ruhr. Bearbeitet im Auftrag des Herrn Regierungspräsidenten von Bake in Arnsberg. C. W. Haarfeld, Essen 1910.

Literatur

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  • Thomas Kluge, Engelbert Schramm: Wassernöte. Zur Geschichte des Trinkwassers. 2. Auflage. Volksblatt, Köln 1988.
  • Christian Eiden: Versorgungswirtschaft als regionale Organisation. Die Wasserversorgung Berlins und des Ruhrgebietes zwischen 1850 und 1930. Klartext, Essen 2006.
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