Robinus von Sayn

Domherr in Münster

Robinus von Sayn (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert) war Domherr zu Münster.

Leben Bearbeiten

Robinus von Sayn entstammte dem Adelsgeschlecht von Sayn und war der Sohn des Grafen Johann von Sayn und dessen Gemahlin Elisabeth von Hessen, Schwester des münsterischen Bischofs Ludwig. Am 15. März 1325 erhielt Robinus vom Papst Johannes XXII. eine Zusage für eine Dompräbende in Köln. Im selben Jahr findet er als Domherr zu Münster urkundliche Erwähnung und erhielt eine Dompräbende in Trier. Er war Propst im Kollegiatstift St. Maria zu Wetzlar, als Papst Johannes XXII. dem Kölner Offizial die Anweisung erteilte, dem Propst die Rechte wieder zu erteilen, die ihm der deutsche Kaiser Ludwig IV. entzogen hatte. 1343 tauschte Robinus sein münsterisches Kanonikat mit Everhard Brune gegen das Archidiakonat Warendorf, ohne die Zustimmung des Domkapitels einzuholen. Dies führte zu einem Streit zwischen Bischof Ludwig und Domkapitel, der vor der Kurie endete. Diese entschied sich wieder einmal gegen den Fürstbischof.[1]

Robinus gehörte zu den Domherren, die Bischof Ludwig zur Durchsetzung seiner Ziele auf seine Seite gezogen hatte.[2]

Quellen Bearbeiten

Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Germania Sacra, Wilhelm Kohl: NF 17.1, Domstift St. Paulus zu Münster, S. 148
  2. Germania Sacra, Wilhelm Kohl: NF 37.3, Diözese Münster, S. 406