Richtlinien für die Anlage von Autobahnen

Straßenbauvorschrift

Die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (kurz RAA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, welches mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 7/2009[1] eingeführt wurde. Sie beschreiben die Planung und den Entwurf von Autobahnen und sind ein Arbeitsergebnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Aktuelle und zugleich erste Fassung ist die Ausgabe 2008.

Basisdaten
Titel Richtlinien für die Anlage von Autobahnen
Abkürzung RAA
Nummer 202
Anwendungsbereich Entwurf von Autobahnen
Aktuelle Ausgabe 2008
Vorige Ausgabe -
Erste Ausgabe 2008

Vorgänger

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Die RAA ersetzen für den Teil der Autobahnen und Stadtautobahnen folgende Regelwerke:

  • RAS-L, Ausgabe 1995/1999 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung
  • RAS-Q, Ausgabe 1996 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte
  • RAL-K-2, Ausgabe 1976, Berichtigter Nachdruck 1991 – Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte
  • AH-RAL-K-2, Ausgabe 1993 – Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete (Ergänzungen zu den RAL-K-2)
  • RAS-K-2-B, Ausgabe 1995 – Entwurfshinweise für planfreie Knotenpunkte an Straßen der Kategoriengruppe B (Ergänzungen zu den RAL-K-2)

Regelquerschnitte

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Entwurfsklasse 1 (Fernautobahn/Überregionalautobahn)

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Alle Autobahnen der EKA 1 A werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 130 km/h trassiert. Alle Autobahnen der EKA 1 B werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 120 km/h trassiert.[2]

RQ 43,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 18,25 Meter)

Regelquerschnitt für neu zu bauende achtstreifige Autobahnstrecken. Anwendung ab 100.000 Fahrzeugen pro Tag.

 
RQ 36 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 14,5 Meter)

Zweibahnige, sechsstreifige Autobahn für hoch belastete Autobahnstrecken. Geeignet für den Bereich zwischen 60.000 und 100.000 Fahrzeuge pro Tag und hohem Lkw-Anteil.

 
RQ 31 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 12 Meter)

Standardquerschnitt für Autobahnen mit vier Fahrstreifen. Kapazität bis zu 70.000 Fahrzeuge pro Tag.

 

Entwurfsklasse 2 (Autobahnähnliche Straße)

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Alle Autobahnen der EKA 2 werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 100 km/h trassiert.[3]

RQ 28 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 10,5 Meter)

Regelquerschnitt für autobahnähnliche Straßen. Kapazität bis zu 30.000 Fahrzeuge pro Tag. Bei höheren Prognoseverkehrsstärken wird eine 4+0-Verkehrsführung in Arbeitsstellen erforderlich, dann sollen Regelquerschnitte der Entwurfsklasse 1 zur Anwendung kommen.

 

Entwurfsklasse 3 (Stadtautobahn)

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Alle Autobahnen der EKA 3 werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 80 km/h trassiert.[4]

RQ 38,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 16,5 Meter)
RQ 31,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 13 Meter)
RQ 25 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 9,75 Meter)

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 7/2009. Abgerufen am 21. Juni 2022.
  2. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008, S. 17
  3. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008, S. 17
  4. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008, S. 17
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