Restlaufzeit

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Restlaufzeit bezeichnet

  • an der Börse die Zeit, die bis zum Verfall eines Termingeschäftes durch Optionsscheine verbleibt.
  • die Zeit, die deutsche Kernkraftwerke noch in Betrieb sein dürfen.
    • bis zum Atomausstieg im Sommer 2011 wurde diese mittels Reststrommengen definiert;
    • seitdem sind feste späteste Ausstiegstermine festgelegt, aus denen sich so die maximale Restlaufzeit ergibt.
  • Zeit die dem Händler bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum bleibt, um ein Produkt zu verkaufen
  • im Rechnungswesen der Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit (siehe Laufzeit (Wirtschaft))