Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 91. Sitzung am 10. Januar 1947 beschloss.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 17
Datum: 10. Januar 1947
Kennung: S/RES/17

Abstimmung: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Gegenstand: Hinrichtung politischer Gefangener in Griechenland
Ergebnis: angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1947:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA

Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA
Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR

Inhalt Bearbeiten

Es wurde beschlossen, dass die durch die Resolution 15 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzte Kommission nicht befugt ist, die Regierungen Griechenlands, Albaniens, Bulgariens oder Jugoslawiens zu ersuchen, die Hinrichtungen ihrer politischen Gefangenen aufzuschieben, es sei denn, sie könnten als Zeugen aussagen, die die Kommission bei ihrer Aufgabe unterstützen würden.

Abstimmungsergebnis Bearbeiten

Die Resolution wurde mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen von Polen und der Sowjetunion angenommen.

Weblinks Bearbeiten

Wikisource: United Nations Security Council Resolution 17 – Quellen und Volltexte (englisch)