Als Reservationspreis oder Vorbehaltspreis bezeichnet man in der Mikroökonomie aus der Sicht des Konsumenten den maximalen Preis, den er für eine weitere Einheit des Gutes oder einer Dienstleistung zu zahlen bereit ist (z. B. abhängig von Einkommen und Präferenzen) und aus der Sicht des Anbieters den minimalen Preis, den er akzeptieren würde (z. B. aufgrund von Inputpreisen und Erwartungen), um eine weitere Einheit anzubieten. In mikroökonomischen Modellen fragt ein Haushalt in der Regel mehr als eine Einheit eines Gutes nach. Der Reservationspreis für die erste Einheit unterscheidet sich in der Regel von den Reservationspreisen für weitere Einheiten desselben Gutes. Abnehmende Reservationspreise führen dann zu einer fallenden Nachfragefunktion. Der höchste Reservationspreis der Nachfrager wird auch Prohibitivpreis genannt. Zum Prohibitivpreis verschwindet die Nachfrage (Achsenabschnitt der Nachfragefunktion auf der Preisachse).

Ökonomische Wohlfahrt ohne Staatseingriff.
KR Konsumentenrente
PR Produzentenrente
S Angebot (engl. Supply)
D Nachfrage (engl. Demand)
pGG Gleichgewichtspreis
xGG Gleichgewichtsmenge

Im rechtsseitigen Diagramm finden wir die Reservationspreise als Werte auf der Angebotsfunktion (S) bzw. Nachfragefunktion (D). Die Reservationspreise von Anbieter und Nachfrager sind variabel und schneiden sich im Marktgleichgewicht. Im Marktgleichgewicht (Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragefunktion) sind alle Tauschmöglichkeiten ausgeschöpft. Wer zu diesem Preis p_GG verkaufen möchte, kann verkaufen, wer kaufen möchte, kann kaufen.

Weicht der Reservationspreis eines Haushaltes vom Marktpreis ab, so entsteht eine Nutzendifferenz, die in der Wohlfahrtstheorie als Konsumentenrente bzw. Produzentenrente bezeichnet wird.

Bei perfekter Preisdifferenzierung ist ein Anbieter in der Lage, von jedem Kunden genau den Preis zu verlangen, der seinem Reservationspreis entspricht. Der Verkäufer erhält damit die Konsumentenrente im vollen Umfang, was zwar im Allgemeinen nicht mit Wohlfahrtsverlusten verbunden ist, in der Volkswirtschaftslehre aber als Preisdiskriminierung bezeichnet und mit Marktversagen in Verbindung gebracht wird.

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