Reichstag zu Worms (764)
Der Reichstag zu Worms im Jahr 764 war eine Reichsversammlung[Anm. 1] („Maifeld“) unter König Pippin dem Jüngeren, über die verschiedene Quellen berichten. Es ist die erste und damit älteste, die für Worms bezeugt ist.
Ereignisse
BearbeitenDie Annales regni Francorum nennen als Zweck der Reichsversammlung die beiden Kriege, die in dieser Zeit geführt wurden, in Aquitanien, gegen Herzog Waifar, und in Bayern, weil sich dort Tassilo III. gegen den König gewandt hatte. Die Verhandlungen zogen sich über das ganze Jahr hin. Auf den Wormser Reichstag bezieht sich wohl ein Bericht, dass Waifar eine Gesandtschaft geschickt habe. Er schlug vor, ihm Bourges und andere eroberte Städte zurückzugeben. Er werde dafür den jährlichen Tribut, den die Frankenkönige von den aquitanischen Herzögen bezogen hatten, wieder leisten. Pipin wies aber nach Beratung mit den anwesenden „Großen“ den Vorschlag zurück. Tassilo wandte sich etwa um diese Zeit an den Papst um Vermittlung.[1] Die Kriege wurden fortgesetzt.[2]
Rahmen
BearbeitenZu den Details der Reichsversammlung 764 ist wenig bekannt, auch nicht zur Topografie der Stadt Worms im 8. Jahrhundert. So sind die Zahl und die Namen der Teilnehmenden (außer dem König) nicht bekannt und auch nicht, wo diese sich in der Stadt berieten oder trafen. Da weitere Königsaufenthalte unter den Merowingern in Worms bekannt sind, existierte vielleicht die unter den Karolingern bezeugte und dann als Königspfalz bezeichnete Anlage schon, von der aber auch nicht bekannt ist, wo in der Stadt sie lag.
Literatur
Bearbeiten- Hubertus Seibert: Worms, Reichstage und Synoden. In: Lexikon des Mittelalters Bd. 9. Lexma, München 1998. ISBN 3-89659-909-7, Sp. 334f.
Weblinks
Bearbeiten- Regesta Imperii Online I Karolinger 715–918 (926/962) n. 98d (online)
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen war im Frühmittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Könige mit anderen führenden Trägern politischer Macht im Reich.