Ratio decidendi

Begriff aus dem Rechtswesen

Ratio decidendi (ɹˈe͡ɪʃɪˌə͡ʊ dɪsa͡ɪdˈɛndɪ oder dɪsa͡ɪdˈɛnda͡ɪ, lat. „Entscheidungsgrund“) oder holding bedeutet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das obiter dictum, beiläufig Genanntes.

Die ratio decidendi konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert werden.[1]

Literatur Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32.