Ratio decidendi (rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das obiter dictum, beiläufig Genanntes.
oder , lat. „Entscheidungsgrund“) oder holding bedeutet dieDie ratio decidendi konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert werden.[1]
Literatur
Bearbeiten- Bryan A. Garner: Ratio decidendi. In: Black’s Law Dictionary. 11. Auflage. 2019.
- Robert Rebhahn: Auf der Suche nach der ratio decidendi. Vom praktischen Wert der Methode. Festschrift Heinz Mayer zum 65. Geburtstag, hrsg. von Clemens Jabloner, 2011.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32.