Königinmutter

Bezeichnung für die Mutter eines Königs oder einer Königin
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Königinmutter ist die Bezeichnung für die Mutter eines Königs oder einer Königin. Die politischen Befugnisse der Königinmutter bestimmen sich durch die Regeln der jeweiligen Monarchie. In manchen Fällen beschränkt sich der Einfluss auf den mütterlichen Rat an den Sohn, in anderen Fällen ist die Königinmutter teil des Kabinetts oder agiert als Regentin oder kann Einfluss auf die Bestimmung des Nachfolgers haben. Mancher Königinmutter wird auch negativer Einfluss auf ihren Sohn bzw. dessen Regentschaft nachgesagt. In manchen Fällen hat die Königinmutter ein zeremonielles oder repräsentatives Amt. Der Königinmutter steht üblicherweise das Recht auf die Anrede Majestät zu.

Queen Mum gilt als die bekannteste Königinmutter

→ Siehe auch: Kaiserinmutter als entsprechendes Pendant im chinesischen Kaiserreich und im Kaiserreich Österreich

Beispiele Bearbeiten