Qualitäts- und Edelstahlkombinat

Kombinat in der Deutschen Demokratischen Republik

Der VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Brandenburg (QEK) wurde 1969 gegründet und war ein Kombinat in der Deutschen Demokratischen Republik.

VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Brandenburg
Rechtsform VEB Kombinat
Gründung 1969
Auflösung 1990
Auflösungsgrund Privatisierung
Sitz Brandenburg an der Havel,
Deutschland Demokratische Republik 1949 Deutsche Demokratische Republik
Leitung Hans-Joachim Lauck (1979 – 1986) (Generaldirektor)
Mitarbeiterzahl 32.847[1]
Branche Stahlindustrie
Stand: 30. Juni 1990

Zum Leistungsspektrum des Kombinats zählten verschiedene Stahl-Halbzeuge wie Stahlbleche und Stahlstäbe und -drähte sowie die Herstellung verschiedener Ferrolegierungen wie Ferrosilicium, Ferrochrom und Ferromangan im Betrieb VEB Ferrolegierungswerk Lippendorf. Weiterhin produzierte das Silikatwerk Brandis Feuerfest-Produkte für den Industrieofenbau.

Das Kombinat unterstand dem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. Weitere zentralgeleitete Kombinate im Bereich der Metallurgie können in der Liste von Kombinaten der DDR eingesehen werden.

Geschichte

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Das Kombinat wurde 1969 gegründet. Als Vorgänger können die Vereinigungen Volkseigener Betriebe VVB VESTA Leipzig (1948 – 1951) und VVB Stahl- und Walzwerke Berlin angesehen werden.[2] In diesen war zuvor eine große Anzahl von Stahl- und Walzwerken der DDR vereinigt.

Als Stammbetrieb des Kombinats fungierte zu Beginn der VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf. Ab 1979 wurde er in dieser Funktion vom VEB Stahl- und Walzwerk Brandenburg abgelöst. Bis zuletzt zählten die beiden Betriebe zu den mitarbeiterreichsten innerhalb des Kombinats mit jeweils über 8500 Mitarbeitern.[3]

Obwohl das Kombinat auf die Erzeugung von Edelstahl spezialisiert war, zählte mit dem VEB Edelstahlwerk „8. Mai 1945“ Freital der größte Einzelbetrieb in diesem Bereich zuletzt nicht mehr zum Kombinat. Der Freitaler Betrieb gehörte dem Kombinat bis 1973 an und wurde dann dem Rohrkombinat angegliedert.[3]

Im Zuge der Wende und der anschließenden Wiedervereinigung wurde das Kombinat 1990 aufgelöst und seine Betriebe wurden privatisiert. Der stahlerzeugende -verarbeitende Betrieb wird an einigen Standorten bis heute zumindest teilweise durch größere Stahlkonzerne beziehungsweise deren Tochtergesellschaften aufrechterhalten. Zu diesen zählen Gruppo Riva (Brandenburg und Hennigsdorf), CSN (Unterwellenborn), Salzgitter AG (Ilsenburg) und WDI (Rothenburg).

Im Rahmen der staatlich verordneten Konsumgüterproduktion, die die Betriebe verpflichtete, einen bestimmten Prozentsatz der Warenproduktion in Konsumgütern zu realisieren, stellten die Betriebe des Kombinats unter anderem den QEK Junior her. Dieser war einer der verbreitetsten Wohnwagenmodelle der DDR. Der QEK Junior wurde in Hennigsdorf entwickelt und im Betriebsteil Schmiedefeld des VEB Maxhütte Unterwellenborn endmontiert.[4]

Zugehörige Betriebe

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Zum Kombinat gehörten 1990 die folgenden Betriebe:

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Commons: VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Brandenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. „Die Wirtschaft – Unabhängige Wochenzeitung für Wirtschaft, Handel und Finanzen“ (Hrsg.): Kombinate: Was aus ihnen geworden ist. Reportagen aus den neuen Ländern. Verlag Die Wirtschaft, München 1993, ISBN 3-349-01041-5, S. 377–381. (Anhang: Zentralgeleitete Kombinate der Industrie und des Bauwesens nach Ministerien, Stand 30. Juni 1990, basierend auf Zahlen des statistischen Betriebsregisters der DDR)
  2. blha-recherche.brandenburg.de: 502 SWB Brandenburg; Rep. 502 VEB Stahl- und Walzwerk Brandenburg, Stammbetrieb des VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Brandenburg; 1946-2002 (Bestand), abgerufen am 6. Oktober 2024.
  3. a b Wienert, Helmut: Die Stahlindustrie in der DDR, Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, No. 52 1992, ISBN 978-3-428-47341-0, S. 98, abrufbar über web.archive.org
  4. brandenburgikon.net: VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf, abgerufen am 6. Oktober 2024.