Ein psychiatrisches Testament ist eine Willenserklärung, mit der ein Mensch äußert, jede psychiatrische Zwangsbehandlung abzulehnen, insbesondere die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung und dortige ärztliche Zwangsmaßnahmen.

Die Bezeichnung psychiatric will geht zurück auf den US-amerikanischen Psychiater Thomas Szasz[1][2] und wurde 1993 von der deutschen Antipsychiatrie-Bewegung, beispielsweise der Irren-Offensive in Berlin, in der deutschen Übersetzung als psychiatrisches Testament übernommen.[3]

Rechtslage in Deutschland Bearbeiten

Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen, unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit in einer Patientenverfügung schriftlich festzulegen, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zu untersagen (§ 1901a Abs. 1 und 3, § 126 Abs. 1 BGB). Einer Patientenverfügung muss auch ein rechtlicher Betreuer Geltung verschaffen (§ 1901a Abs. 1 Satz 2 BGB).

Zu den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsordnung gehört aber ebenso, dass die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen ihre Grenze in den Rechten Dritter findet (Art. 2 Abs. 1 GG). Sofern eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach einem Psychisch-Kranken-Gesetz mit anschließender Zwangsbehandlung dem Schutz der Allgemeinheit, d. h. anderer Bürger dient, weil jemand aufgrund seiner Erkrankung eine Gefahr für Dritte darstellt, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 10. Januar 2020[4] das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, notfalls eine Behandlung mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen zu können, sich gegen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen durchsetzen.[5][6][7]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Thomas Szasz: Das psychiatrische Testament. Mit einer Gebrauchsanweisung von Rechtsanwalt Hubertus Rolshoven. 1982.
  2. Lucia Pohler-Wagner: Das psychiatrische Testament - Theorie und ein erster Erfahrungsbericht. In: Renate Hutterer-Krisch (Hrsg.): Psychotherapie mit psychotischen Menschen. Springer, Wien 1996, S. 844–847.
  3. Chemische Knebel: Mit einem „psychiatrischen Testament“ versuchen Patienten, sich vor Zwangsbehandlung mit Psychodrogen zu schützen Der Spiegel, 7. Juni 1993.
  4. LG Osnabrück, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 4 T 8/20 – 4 T 10/20 = NJW 2020, 1687
  5. Landgericht Osnabrück lehnt Wirksamkeit einer Patientenverfügung gegen Zwangsbehandlung in bestimmten Fällen ab Pressemitteilung des LG Osnabrück 3/20 vom 15. Januar 2020 (sexuell enthemmtes und aggressives Verhalten gegenüber Dritten).
  6. Unwirksame Patientenverfügung bezüglich einer Zwangsbehandlung deubner-recht.de, 21. Januar 2020.
  7. Bernd Schöneck: Psychiatrische Behandlung: Patientenverfügung schützt nicht immer vor Einweisung 14. Februar 2020.