Pseudokardinal

von einem Gegenpapst ernannter Kardinal

Ein Pseudokardinal ist in der Geschichte der katholischen Kirche ein von einem Gegenpapst ernannter Kardinal. Diese Ernennungen dienten vor allem der Machtbestätigung und erfolgten nicht aufgrund besonderer Dienste des Kardinals. Je mehr Kardinäle ein Gegenpapst auf seiner Seite hatte, desto wahrscheinlicher war es, von der Mehrheit der Gläubigen akzeptiert zu werden.

Diese Ernennungen sind von der offiziellen Kirche nicht anerkannt und verfallen mit dem Fall des Gegenpapstes. In einigen historischen Fällen wurden die Pseudokärdinale durch den legitimen Papst bestätigt, wodurch sie alle Rechte des Amtes erhielten.

Das war zum Beispiel der Fall für Louis de La Palud († 1451 Rom), der vom Gegenpapst Felix V. am 12. April 1440 in Thonon-les-Bains zum Pseudo-Kardinalpriester kreiert wurde. Nachdem er sich dem rechtmäßigen Papst Nikolaus V. unterworfen hatte, wurde er am 19. Dezember 1449 zum Kardinal kreiert.[1]

Gegenpapst Pontifikat Konsistorien Kardinäle
Nikolaus V. 1328–1330 4 9
Clemens VII. 1378–1394 11 34
Benedikt XIII. 1425–1430 7 19
Alexander V. 1409–1410
Johannes XXIII. 1410–1415 4 18
Clemens VIII. 1425–1430 1 2
Benedikt XIV. 1425–1430
Felix V. 1439–1449 6 24

Einzelnachweise

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  1. La Palud, O.S.B., Louis de. In: Salvador Miranda: The Cardinals of the Holy Roman Church. (Website der Florida International University, englisch), abgerufen am 30. November 2016. (Pseudokardinal), Biographie und Kreierung 1449
  2. Catalog of Pseudocardinals (1058–1447). In: Salvador Miranda: The Cardinals of the Holy Roman Church. (Website der Florida International University, englisch), abgerufen am 4. Januar 2019.