Das Privilegium Denominandi war das vom Kaiser oder Landesfürsten erteilte Vorrecht, sich nach den aktuellen Gütern und späterem Besitz zu nennen und zu schreiben.

Die Formen waren u. a.:

  • Familienname von/zu Ortsname
  • Titel von/zu Ortsname
  • Titel von Familienname zu Ortsname
  • Familienname/Titel von Ortsname 1 und Ortsname 2

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