Portal:Essen und Trinken / Kategoriekonzept Bier

Aus der Diskussion heraus der Versuch, möglichst viele Erwartungen an das Kategoriesystem zu erfüllen.

  • 1. "Im weitesten Sinne sind unter dem Begriff "Bier" alle alkoholhaltigen Getränke zuu verstehen, bei denen Stärke als Ausgangsprodukt dient. Jedoch ist Stärke nicht von selbst gärbar, sondern muss durch Ei Einwirken von Enzymen in die erforderlichen Zucker überführt werden."
  • 2. "Bier im engeren Sinn kann definiert werden als "gegorenes, kohlendioxidhaltiges, schäumendes, alkoholisches Getränk, das auf der Basi von Malz, Hefe, Hopfen und Wasser erzeug wird."
  • 3. "Alkoholfreiees Bier" hat in der Regel einen Restalkoholgehalt von bis zu 0,5vol% und der Schweiz bis zu 0,7vol%. Diese Biere gelten im Brauereigewerbe als alkoholfrei. Die Vorschriften der EU-Richtlinien machen eine Kennzeichnung des Alkoholgehalts erst ab 1,2vol% erforderlich.

Quelle für 1 bis 3 "Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger", Autoren: Prof. Dr. Gerald Rimbach, Prof. Dr. Helmut F. Erbersdobler, Jennifer Möhring

  • 4. Als Position 2203 der Kombinierte Nomenklatur ist Bier aus Malz definiert.
  • 5. Von der Position 2203 sind ausdrücklich ausgenommen, und der Pos. 2202 zugeordnet:
  • 5a: Getränke, die keinen Alkohol enthalten, gleichwohl aber gelegentlich als Bier bezeichnet werden (z. B. Getränke aus Wasser und karamellisiertem Zucker)
  • 5b: Getränke, die als „alkoholfreies Bier“ bezeichnet werden, das sind Biere aus Malz, deren Alkoholgehalt auf einen Wert von 0,5 % vol oder weniger herabgesetzt worden ist
  • 6. Das Deutsche Biersteuergesetz definiert Bier als:
  • 6a: die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
  • 6b: Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.

Daraus ergibt sich für mich das folgende mögliche Konzept für die Kategorien:


Oliver S.Y. (Diskussion) 12:14, 26. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]