Polizist
im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens
Als Polizist (Polizistin) werden im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens bezeichnet.

Der Begriff Polizist ist ein Oberbegriff für bestimmte Amtsträger. Dabei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
- Polizeibeamte
- Polizeiangestellter (Landes- und Bundespolizei)
- Kriminalpolizist
- Polizeivollzugsbeamte (PVB), in Österreich Exekutivbedienstete (EB)
- Wachpolizisten (WaPol)
- Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes
- Angestellte oder Bedienstete des Ordnungsamtes, der Ordnungsbehörde oder des Kommunalen Ordnungsdienstes
- Angestellte oder Beamte von kommunalen Polizeibehörden, beispielsweise Kommunalpolizei, Stadtpolizei oder Ortspolizei
- „Freiwilliger“ Polizist
Siehe auch
Bearbeiten- Polizei - einschließlich einer Auflistung der Polizei in verschiedenen Staaten
- Berittene Polizei
- Bundespolizei (Deutschland)
- Cyberpolizist
- Deutsche Volkspolizei (historisch)
- Geheime Staatspolizei (historisch)
- Gewerkschaft der Polizei (Deutschland)
- Interpol
- Islamische Religionspolizei
- Miliz (Polizei)
- Politesse
- Polizeibegriff
- Polizeiuniform (Deutschland)
- Waffengebrauch der Polizei in Deutschland
Weblinks
BearbeitenWiktionary: Polizist – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Polizistin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen