Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Ein goldfarbener Stern auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13), die nächsthöhere „Polizeioberrat“ (BesGr A 14).

Aufgaben

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Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
  • Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
  • Leitung einer Polizeieinheit
  • Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
  • Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
  • Leitung einer polizeilichen Einrichtung

Zuständigkeiten

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  • Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
  • Organisation und Einsatzplanung
  • Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen

Dienstkleidung

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Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

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Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.

Siehe auch

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