Polizeidirektor

Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst

Als Polizeidirektor wird heute ein Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Drei goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14), die nächsthöhere „Leitender Polizeidirektor“ (BesGr A 16 / B 2 / B 3).

Aufgaben Bearbeiten

  • Leitung mehrerer Dienststellen (bspw. Zuständigkeit für alle Dienststellen eines Stadtteils in einer Großstadt)
  • Leitung eines Fachbereichs in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung einer Polizeihochschule
  • Leitung eines großen Polizeireviers (in Baden-Württemberg)
  • Leitung eines Stabsbereichs in einem Polizeipräsidium
  • Leitung einer Führungsgruppe einer Polizeidirektion

Unterschiede zum Polizeioberrat Bearbeiten

  • Höhere Zuständigkeit und größere Verantwortung
  • Kann die Zuständigkeit für gleich mehrere Polizeidienststellen haben (die Leitung der Dienststellen obliegt dabei jedoch einzelnen Polizeiräten und Polizeioberräten)
  • Teilweise zuständig für die Koordination polizeilicher Einheiten bei Großveranstaltung oder Gefahrenlagen

Dienstkleidung Bearbeiten

Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit drei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Mütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung Bearbeiten

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 15.