Parteibetrieb (Begriffsklärung)

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Parteibetrieb kann bedeuten:

  • Parteibetrieb, Unternehmen im Besitz einer Partei
  • in der Rechtswissenschaft eine Prozessmaxime im Zivilprozess, siehe Amtsbetrieb oder §§ 292f und 699 ZPO