Eine Parameterfestsetzung wird im Telekommunikationsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (Deutschland) an Funkstellen vorgenommen. Der Verwaltungsakt kann

  • einstufig im Rahmen einer Frequenzzuteilung oder
  • zweistufig in einem Anschlussverfahren an eine Zuteilung festgelegt werden.

Ziele der Regulierungsbehörde sind:

  • effiziente Nutzung des Spektrums
  • störungsfreie Nutzung des Spektrums
  • Datenhaltung für Anschlussaufgaben

Eckpunkte:

  • standortbezogen (Koordinaten)
  • funktechnische Parameter (Frequenz, Strahlungsleistung, Elevation, Azimut usw.)