Das Oberjustizamt der Werbe war von 1816 bis 1850 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Fürstentum Waldeck mit Sitz in Sachsenhausen.

Geschichte

Bearbeiten

Das oktroyierte, d. h. ohne Mitwirkung der Stände oder des Volkes zustande gekommenen Organisationsedikt vom 28. Januar 1814 rief unter den Waldeckschen Ständen einen Sturm des Protestes hervor. Der Präsident der Landstände Carl Friedrich von Dalwigk war Wortführer der Opposition, die sich letztlich durchsetzte. 1814 und 1815 fanden Landstände (Deputationstage) nach altem Recht statt. Ergebnis der Verhandlungen zwischen Fürst und Ständen war die Landständische Verfassungsurkunde für das Fürstentum Waldeck vom 19. April 1816, der sogenannte Landesvertrag. Darin wurde geregelt, dass nun fünf statt drei Oberämter eingerichtet wurden. Die Justizbeamten erhielten zusätzlich die Aufgaben der Polizeiverwaltung, so dass die Trennung zwischen Verwaltung und Justiz wieder aufgehoben wurde. Auch bestanden die Patrimonialgerichte weiter. Auf Ebene der Oberämter wurden für die Finanzverwaltung Oberamts-Rentereien eingerichtet. Eines dieser fünf Oberämter war das Oberjustizamt der Werbe. An der Spitze stand ein Oberjustizbeamter, dem ein Sekretär beigegeben wurde.

Das Oberjustizamt der Werbe bestand aus den Städten Sachsenhausen, Waldeck und Freienhagen, dem ehemaligen Amt Waldeck (jedoch ohne Bringhausen, Hemfurth, Kleinern und Gellershausen) sowie den Orten Strote und Meineringhausen aus dem ehemaligen Amt Landau.[1]

Mit der Märzrevolution 1848/49 wurde die Trennung von Verwaltung und Justiz als Teil der Märzforderungen neu diskutiert. Das reformierte Staatsgrundgesetz vom 23. Mai 1849 regelte im Titel VII „von der richterlichen Gewalt“ diese Trennung. Für das ehemalige Oberamt der Werbe war dies das Kreisgericht Arolsen.

Auf der unteren Ebene erfolgte die Trennung von Justiz und Verwaltung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 5. Juni 1850. Für jeden der vier neu geschaffenen Kreise wurde ein Kreisgericht geschaffen (drei für Waldeck und eines für Pyrmont). Diese übernahmen die richterlichen Aufgaben der Oberämter.

Mit der Kreisordnung von 1850 entstanden drei Landkreise für die Verwaltungsaufgaben: der Kreis der Eder (Sitz in Wildungen), der Kreis des Eisenbergs (Sitz in Korbach) und der Kreis der Twiste (Sitz in Mengeringhausen, ab 1857 in Arolsen). Die Oberämter der Twiste und der Werbe wurden zum Kreis der Twiste.

Oberjustizbeamte

Bearbeiten
 
Wolrad Schumacher

Literatur

Bearbeiten
  • Armin Sieburg, Johannes Papritz (Hrsg.): Repertorien des Hessischen Staatsarchives Marburg – Bestand 180: Landratsämter Arolsen, Bad Wildungen, Korbach : 1850–1942; mit Vorakten der waldeckischen Oberämter, Behördengeschichte: S. I–XXXI, Liste der Beamten S. XXXII–XXXIII

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. § 1 (1) der Landständischen Verfassungsurkunde für das Fürstentum Waldeck (Reg.-Bl. 34), Digitalisat