Oberamt Heidelberg (1807–1809)

von 1807 bis 1809 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden während der napoleonischen Zeit

Das Oberamt Heidelberg war eine von 1807 bis 1809 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden während der napoleonischen Zeit.

Geschichte Bearbeiten

Nach dem Übergang weiter Teile der rechtsrheinischen Kurpfalz an Baden infolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 wurde das bis dahin bestehende, großräumig vom Rhein bis in den Odenwald und in den Kraichgau reichende Oberamt Heidelberg aufgelöst. Stattdessen entstanden zahlreiche kleinere Ämter. Im Umfeld der alten Residenzstadt Heidelberg waren diese das Amt Unterheidelberg nördlich des Neckars, das Amt Oberheidelberg südlich des Flusses und das Stabsamt Waldeck nordöstlich der Stadt. 1807 wurden alle drei zu einem neuen Oberamt Heidelberg zusammengeschlossen, zugleich wurden diesem die Aufsicht über sieben grundherrschaftliche Orte[1] zugewiesen.[2] Hintergrund war, dass die badische Regierung der Auffassung war, dass für die damit verbundene Aufgabe als zweiter Instanz für die grundherrschaftlichen Ortsgerichte (die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung erfolgte in Baden erst 1857) eine größere Behörde besser geeignet sei. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens übergeordnete Behörde war die Provinz des Unterrheins oder die Badische Pfalzgrafschaft mit Sitz in Mannheim.

1809 wurde das Oberamt wieder aufgelöst und die Ämter Ober- und Unterheidelberg erneut eingerichtet. Bei letzterem verblieben die Waldeck’schen Orte rund um Schönau.[3] Die grundherrlichen Orte wurden zunächst direkt dem neu entstandenen Neckarkreis unterstellt, in zwei Schritten (für die allgemeine Verwaltung) 1810[4] und (für die Rechtsprechung) 1813 wieder den einzelnen Ämtern zugewiesen.[5]

Betroffene Orte, Grundherren und Ämter Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Staatl. Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit d. Städten u.d. Landkreisen Heidelberg u. Mannheim (Hrsg.): Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1: Allgemeiner Teil,. Karlsruhe 1966, S. 246.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Zu den Inhabern der einzelnen Grundherrschaften, siehe die nach Ämtern gegliederten Angaben im Kur-Badischen Hof- und Staats-Calender für das Jahr 1805, ab S. 185. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V., S. 93ff. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Beilage zum Organisations-Rescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 413. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 359f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  5. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Juli 1813, S. 137. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.