Ein next friend (auch proximus amicus) bezeichnete in verschiedenen angelsächsischen Rechtssystemen eine Person, die Aktivprozesse für eine nicht selbst prozessfähige Person führt, beispielsweise Prima facie ein Elternteil. Sie wurde vom Gericht für die Dauer des Prozesses ernannt. Diese Rolle wird heute weitestgehend durch Vormundschaft (guardian ad litem) eingenommen.[1]

Anwendungen des Next-Friend-Prinzips Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Henry Campbell Black: A Law Dictionary Containing Definitions of the Terms and Phrases of American and English Jurisprudence, Ancient and Modern. The Lawbook Exchange, Ltd., 1995, S. 817