Nadelgeld

Begriff aus dem deutschen Recht

Nadelgeld oder Spillgeld (von Spille = Spindel) bezeichnete im deutschen Gemeinrecht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen – etwa für Kleidung – frei verfügen, insoweit unterlag sie also nicht der Vormundschaft ihres Mannes. Beim Adel war es üblich, die Höhe des Spillgeldes ehevertraglich festzulegen.[1]

Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spill- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.[2][3]

Siehe auch

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Wiktionary: Nadelgeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Wissensportal.
  2. Nadelgeld. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 1. Auflage. Band 3: M–R. Brockhaus, Leipzig 1839, S. 235 (Digitalisat. zeno.org).
  3. Nadelgeld. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 11: Matelica–Nishnei-Kolymsk. Altenburg 1860, S. 640 (Digitalisat. zeno.org).