Meintat

schweres Verbrechen im alten germanischen Recht

Meintat ist im alten germanischen Recht ein schweres Verbrechen, das auf eine gemeine (niederträchtige) Gesinnung schließen lässt. Es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff für schwere Verstöße gegen Recht und Sitte jeglicher Art.

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Literatur Bearbeiten