Maria-Otto-Preis

Auszeichnung des Deutschen Anwaltvereins

Der Maria-Otto-Preis wird seit 2010 jährlich vom Deutschen Anwaltverein an Rechtsanwältinnen verliehen, die sich in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft besonders ausgezeichnet haben, aber auch an Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Maße um die Belange der Anwältinnen verdient gemacht haben.[1]

Er ist nach Maria Otto benannt, die nach einigen Ausnahmeregelungen und Gesetzesänderungen 1922 als erste deutsche Rechtsanwältin zugelassen wurde.

Preisträgerinnen

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  • Deutscher Anwaltverein: Maria-Otto-Preis (mit Vorstellung der Preisträgerinnen)

Einzelnachweise

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  1. Beck aktuell von Oktober 2009