Magistrat (Schweiz)

Höchste Staatsfunktionäre bei Bund und Kantonen in der Schweiz.

Der Magistrat (lateinisch magistratus «Obrigkeit») ist in der Schweiz die Bezeichnung der höchsten Staatsfunktionäre («Magistraten»). Die Bundesräte, der Bundeskanzler sowie die Bundesrichter sind «Magistratspersonen» im Sinne von Artikel 1 des Bundesgesetzes über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen vom 6. Oktober 1989 (SR 172.121). Entsprechendes gilt für die höchsten Staatsfunktionäre auf kantonaler Ebene.

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