Der Listenverkaufspreis ist der gewöhnliche Endpreis für den Endverbraucher. In der Regel muss noch die jeweils gültige Umsatzsteuer berücksichtigt werden, die noch draufgeschlagen wird.

Der Listenverkaufspreis ist im Großhandel der in der Postenübersicht ausgewiesene Preis. Erst an der Kasse wird die jeweils gültige Umsatzsteuer errechnet und draufgeschlagen. Dies entfällt dann, wenn der Endverbraucher als Kleinunternehmer eine entsprechende Befreiungsbescheinigung gemäß § 19 (3) UStG rechtzeitig vor Erstellung der Abrechnung vorweisen kann.

Er errechnet sich aus Zielverkaufspreis zuzüglich eines möglichen Kundenrabatts, wodurch der Listenverkaufspreis dann höher als der Zielverkaufspreis sein kann.

Beispiel Bearbeiten

Der Zielverkaufspreis gilt nur für regelmäßige Stammkunden, die das Zahlungsziel ausnutzen dürfen. Der Listenverkaufspreis steht in der Preisliste und gilt für diejenigen Kunden, die nicht zum normalen Kundenkreis des Großhändlers zählen und nur in geringen Mengen kaufen.[1] Im Folgenden wird ein Beispiel für eine Ware gegeben, welche einen Barverkaufswert von € 3.300,00 besitzt.

Das Kalkulationsschema aus der Sicht des Großhändlers:
Barverkaufspreis
+ Skonto (2 % vom
Zielverkaufspreis)
3 300,00 €

.....67,35 €
..98 %.....

....2 %......
Zielverkaufspreis
+ Rabatt
(25 % vom Listen-
verkaufspreis)
3 367,35 €


1 122,45 €
100 %...75 %


..............25 %
Listenverkaufspreis 4 489,80 € ............100 %

Rabatt und Skonto wird sich der Kunde entsprechend der Bezugskalkulation abziehen. Daher muss die Verkaufskalkulation die kundenseitigen Abzüge im Vorfeld des Verkaufs einpreisen.[2]

Der Zielverkaufspreis ist dabei der Grundwert und der bereits bekannte Barverkaufspreis der um den Skontoabzug verminderte Grundwert.[2] Errechnet wird der Zielverkaufspreis in einer „in Hundert“ Rechnung.[2]

Errechnung des Zielverkaufspreises   in der i. H.-Rechnung:[2]

 

Der Listenverkaufspreis errechnet sich entsprechend. Der bereits errechnete Zielverkaufspreis entspricht dem um den Rabatt-Satz verminderten Grundwert.[2]

Errechnung des Listenverkaufspreises   in der i. H.-Rechnung:[2]

 

Literatur Bearbeiten

  • Johannes Hischer, Jürgen Tiedtke, Horst Warncke: Kaufmännisches Rechnen: Die wichtigsten Rechenarten Schritt für Schritt. Mit integriertem Lösungsbuch. 3., überarbeitete Auflage, Th. Gabler Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8349-0482-9, Abschnitt VIII, Kap. 5 Die Kalkulation des Listenverkaufspreises. S. 136–139.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Johannes Hischer, Jürgen Tiedtke, Horst Warncke: Kaufmännisches Rechnen: Die wichtigsten Rechenarten Schritt für Schritt. Mit integriertem Lösungsbuch. 3., überarb. Aufl., Th. Gabler Verl., Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8349-0482-9, S. 138.
  2. a b c d e f Johannes Hischer, Jürgen Tiedtke, Horst Warncke: Kaufmännisches Rechnen: Die wichtigsten Rechenarten Schritt für Schritt. Mit integriertem Lösungsbuch. 3., überarb. Aufl., Th. Gabler Verl., Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8349-0482-9, S. 137.